Beförderungsbedingungen
Klare Regeln für eine sichere, pünktliche und angenehme Fahrt – für alle Fahrgäste.
Geltungsbereich
Diese Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen und Sachen in den Linienverkehrsmitteln der Mürztaler Verkehrsgesellschaft mbH. Mit dem Betreten des Fahrzeugs erkennt der Fahrgast diese Bedingungen an.
Fahrausweise
Jeder Fahrgast benötigt einen gültigen Fahrausweis. Dieser ist unaufgefordert beim Einstieg vorzuweisen bzw. zu entwerten und während der gesamten Fahrt aufzubewahren. Bei Fahrten ohne gültigen Fahrausweis wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt eingehoben.
Verhalten der Fahrgäste
Fahrgäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs sowie andere Personen nicht gefährdet oder belästigt werden. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten. Das Rauchen sowie der Konsum von Speisen und Getränken mit erhöhtem Verschmutzungsrisiko sind untersagt.
Mitnahme von Kinderwagen, Fahrrädern & Tieren
Kinderwagen und Rollstühle werden im Rahmen der Platzverhältnisse kostenlos befördert; die dafür vorgesehenen Stellflächen sind zu nutzen. Die Mitnahme von Fahrrädern ist nur auf gekennzeichneten Plätzen und nach Verfügbarkeit möglich. Kleintiere in geeigneten Behältern sowie angeleinte Hunde mit Maulkorb dürfen mitgenommen werden.
Haftung
Die Gesellschaft haftet für Personen- und Sachschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Fahrgäste haften für schuldhaft verursachte Schäden an den Fahrzeugen.
Fundsachen
In den Fahrzeugen aufgefundene Gegenstände sind beim Fahrpersonal abzugeben und werden an unsere Kundenservicestelle weitergeleitet. Verlorene Gegenstände können unter 03862 / 22 044 - 0 oder per E-Mail an office@mvg-kapfenberg.com erfragt werden.
Gültiges Ticket
stets mitführen
Rücksicht
auf andere Fahrgäste
Fragen?
03862 / 22 044 - 0
Stand: Juli 2026 · Auszug · Diese Seite dient Demonstrationszwecken.
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